Projektentwicklung.
Nachhaltig. Wirtschaftlich. Kompetent.
Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind im bauplanungsrechtlichen Außenbereich gemäß Baugesetzbuch (BauGB) nicht privilegiert und bedürfen des Erlasses eines Bebauungsplanes durch die jeweilige Gemeinde.
Lediglich in einem 200m-Korridor entlang von Autobahnen und bestimmten Schienenwegen gilt seit Anfang 2023 eine Teilprivilegierung.
Die Genehmigungsverfahren für eine PV-FFA sind zeitaufwendig und komplex und benötigen durchschnittlich 1 1/2 bis 2 Jahre. In dieser Zeit prüfen die Behörden (Umwelt,- Denkmalschutz,- Wasserschutzbehörde und weitere Träger öffentlicher Belange) anhand verschiedener Kriterien, ob die ausgewählte Fläche für die Errichtung einer PV-FFA geeignet ist.
Deshalb ist es unabdinglich, einen erfahrenen Partner an der Seite zu haben, der das Verfahren professionell begleitet.
Wir übernehmen die gesamte Abwicklung sowie die damit verbundenen Kosten – von der ersten Beratung bis zur finalen Baugenehmigung.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Auswahl geeigneter Standorte und Analyse der Gegebenheiten vor Ort
- Potentialflächenanalyse unter Berücksichtigung raumordnerischer und naturschutzrechtlicher Vorgaben
- Ertragsgutachten
- Wirtschaftlichkeitsberechnung
- Sicherung der Projektfläche durch Nutzungsverträge mit den Grundstückseigentümern
- Entwurf eines Modulbelegungsplanes
- Sicherung des Einspeisepunktes im öffentlichen Stromnetz
- Steuerung des Bauleitverfahrens bis zur Erwirkung eines Bebauungsplanes sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in enger Abstimmung mit der genehmigenden Gemeinde sowie den Trägern öffentlicher Belange (TöB), und unter Einbindung der lokalen Bevölkerung und Interessengruppen
- Projektumsetzung gemeinsam mit langjährigen Partnerbetreibern